Wenn der Jahresabschluss steht, können Sie sich in der Regel zufrieden zurücklehnen. Wir helfen Ihnen dabei wie folgt:
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses können wir Sie auf vielfältige Weise unterstützen und begleiten. Durch die sich regelmäßig verschärfende Rechtslage klaffen die rechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander. Deshalb muss immer häufiger neben der handelsrechtlichen Bilanz eine abweichende steuerrechtliche Bilanz erstellt werden. Ob Ihr Unternehmen davon betroffen ist, klären wir natürlich vorab.
Wir klären Ihre Bedürfnisse, machen Optimierungsvorschläge und Sie treffen dann Ihre Entscheidungen.